Die NIS2 Richtlinie kommt: ist Ihr Unternehmen vorbereitet?

Apropos Gesetzgebung: Das kürzeste Gesetz Deutschlands besteht aus nur einem Satz: Das sogenannte Einheiten- und Zeitgesetz (EinhZeitG). Es regelt, dass in Deutschland das Internationale Einheitensystem (SI) gilt. Der ganze Gesetzestext lautet:

„Im Messwesen sind die gesetzlichen Einheiten der Maße nach Maßgabe der Anlage zu verwenden.“

Kurz, knapp – und rechtlich bindend! Nicht jedes Gesetz braucht zig Seiten, um Wirkung zu entfalten.

Bezüglich der NIS2-Richtline sieht die Lage etwas anders aus. Obwohl bereits geltendes EU-Recht, lässt das deutsche NIS2 Umsetzungsgesetz (NIS2UmsuCG) seit Ende 2024 auf sich warten. Eines ist jedoch klar: Das deutsche Gesetz wird kommen und kleine und mittlere Unternehmen sollten sich am besten jetzt darauf vorbereiten.

In den Webimpulsen der Transferstelle Cybersicherheit im #Cybersicherheitsmonat2025 erfahren Sie:

  • Wer betroffen ist
  • Was sich konkret ändert
  • Wie Sie jetzt handeln sollten

Alle Termine zum Thema NIS2 der Transferstelle Cybersicherheit finden Sie hier: https://transferstelle-cybersicherheit.de/cybersicherheitsmonat-2025/