NIS2 ist da und das müssen Sie wissen
Seit dem 6. Dezember 2025 ist die NIS2-Richtlinie in Deutschland geltendes Recht.
Was sind die wichtigsten Fakten?
- 29.500 Unternehmen sind betroffen – darunter u.a. auch mittelgroße Betriebe in kritischen Sektoren
- Neue Pflichten: Risikomanagement, Meldepflichten binnen 24 Stunden, Registrierung beim BSI
- Die Geschäftsleitung steht in der Verantwortung und muss sich regelmäßig weiterbilden
- Auch Ihre Lieferkette kann Sie betreffen – selbst wenn Sie die Größenschwellen nicht erreichen
Auf der Schlaglichtthema-Seite der Transferstelle Cybersicherheit im Mittelstand erfahren Sie kompakt und verständlich, was NIS2 für Ihr Unternehmen bedeutet und welche Anforderungen umgesetzt werden müssen.
informieren Sie sich bei der Transferstelle Cybersicherheit: https://transferstelle-cybersicherheit.de/schlaglichtthema-nis-2-richtlinie/

